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Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde

См. также в других словарях:

  • Ausfertigung — Durchschrift; Abschrift; Duplikat; Kopie; Durchschlag; Doppel * * * Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter Ausfertigung mit Kopie * * * Aus|fer|ti|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Urkunde — (Charta, Instrumentum, Documentum), bedeutet im Althochdeutschen (urchundo) sowohl den Zeugen (testis) als das geschriebene oder gesprochene oder symbolische Zeugnis (testimonium). Erst gegen den Ausgang des Mittelalters werden vorwiegend die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grosse [1] — Grosse (franz., »große Schrift«), die Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde, wie z. B. ein es Vertrags, einer Ladung, eines Haftbefehls, eines Urteils. Der Ausdruck wird verwendet für die Ausfertigungen notarieller und gerichtlicher Akte Doch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit — Die Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sind bis zur Entstehung von umfassenden schriftlichen Dokumentationen der Verwaltung (Akten) in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts für die Geschichtswissenschaft zentrale Quellen. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Spareinlagen — 1. Begriff: Einlagen, die ein Kreditinstitut als solche annimmt und durch Ausfertigung einer Urkunde, v.a. eines ⇡ Sparbuches, als Sp. kennzeichnet. Sp. dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht aber dem Geschäftsbetrieb oder dem… …   Lexikon der Economics

  • beglaubigte Abschrift — die mit dem Beglaubigungsvermerk einer öffentlichen Urkundsperson versehene Abschrift einer (1) Urschrift, (2) ⇡ Ausfertigung oder (3) beglaubigten Abschrift einer Urkunde. Vgl. auch ⇡ öffentliche Urkunden, ⇡ öffentliche Beglaubigung …   Lexikon der Economics

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